Die Voraussetzungen für Investitionen in Ihre Praxisausstattung könnten kaum besser sein: Dank optimierter steuerlicher Rahmenbedingungen* und exklusiver Vorteile im Rahmen unserer Jahresend-Deals eröffnen sich attraktive Chancen, Ihre Praxis mit innovativer Technologie und hochwertigen Produktlösungen auf den neuesten Stand zu bringen
Attraktive steuerliche Vorteile für Praxen
Mit dem neuen Investitionssofortprogramm möchte die Bundesregierung gezielt die Investitionsbereitschaft in Deutschland stärken. Das Ziel: Unternehmen bei ihrer Wettbewerbsfähigkeit zu unterstützen, Innovationen zu fördern und steuerliche Entlastungen zu schaffen. Auch Zahnarztpraxen profitieren von diesem sogenannten Investitionsbooster, der erhebliche finanzielle Vorteile für Investitionen in moderne Geräte und Technologien mit sich bringt.
Erhöhte degressive Abschreibung für drei Jahre
Durch die Ausweitung der degressiven Abschreibung (AfA) für bewegliche Wirtschaftsgüter des Anlagevermögens eröffnet das Programm neue Spielräume, Investitionen schneller steuerlich geltend zu machen.
Für Anschaffungen, die zwischen dem 1. Juli 2025 und dem 31. Dezember 2027 im betriebsbereiten Zustand erfolgen, gilt ein neuer degressiver Abschreibungssatz von bis zu 30 % jährlich.
Im Vergleich zur bisherigen linearen AfA – die je nach Investitionsgut bei etwa 10 % pro Jahr lag – ergibt sich daraus eine deutliche steuerliche Entlastung.
Praxisbeispiel
Investitionssumme: 100.000 €
Anschaffungsdatum: 1. Juli 2025
Bisherige lineare Abschreibung:
• 2025: 5.000 € (10 % von 100.000 €, zeitanteilig 6 Monate)
• 2026: 10.000 €
• 2027: 10.000 €
Neue degressive Abschreibung:
• 2025: 15.000 € (30 % von 100.000 €, zeitanteilig 6 Monate)
• 2026: 25.500 € (30 % von 85.000 € Restwert)
• 2027: 17.850 € (30 % von 59.500 € Restwert)
Damit lassen sich bereits innerhalb von drei Jahren fast zwei Drittel der Anschaffungskosten steuerlich geltend machen.
Zusätzliche steuerliche Anreize bleiben bestehen
Die bekannten Vorteile aus § 7g EStG bleiben weiterhin unverändert nutzbar:
• Investitionsabzugsbetrag bis zu 50 % nach § 7g Abs. 1–4 EStG
• Sonderabschreibung von 40 % im ersten Jahr gemäß § 7g Abs. 5–6 EStG (bei Einhaltung bestimmter Voraussetzungen, z. B. Gewinngrenze von 200.000 €)
In Kombination sind somit Abschreibungen von bis zu 70 % innerhalb von 12 Monaten möglich.
Investieren in Zukunft und Effizienz
Der Investitionsbooster bietet nicht nur steuerliche Vorteile, sondern auch die Chance, die Praxis technologisch auf den neuesten Stand zu bringen. Moderne Systeme – etwa digitale Röntgentechnik oder innovative Behandlungseinheiten – steigern Effizienz und Qualität der Patientenversorgung. Durch die verbesserten Abschreibungsmöglichkeiten rechnet sich die Modernisierung nun schneller und nachhaltiger.
A-dec-Behandlungseinheiten
A‑dec-Behandlungsstühle werden aufgrund ihrer Zuverlässigkeit und ihres ergonomischen Designs regelmäßig zu den besten ihrer Klasse gewählt. Finden Sie den Behandlungsstuhl, der am besten zu Ihnen passt.

A-dec 500 Behandlungsstuhl
Höchster Komfort, präzise Positionierung und optimaler Zugang.
A-dec 300 Behandlungsstuhl
Vereint ein robustes Design, hervorragenden Zugang und minimale Wartung in einem eleganten und kompakten Behandlungsstuhl.
A-dec-Stühle sind äußerst ergonomisch, komfortabel, elegant und zuverlässig. In den 5 Jahren, in denen wir sie ständig nutzten, mussten wir die Garantie noch nie in Anspruch nehmen.
Dr. Razvan Boberis
Clinica 32
Rumänien
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Ultra-sanfter Start und Stopp des hydraulischen Antriebs | X | |
Hybridantrieb (hydraulischer Sockel/elektrische Neigung) | X | |
60°-Drehwinkel (30° auf jeder Seite) | X | |
Virtueller Drehpunkt zur Erhöhung des Patientenkomforts | X | X |
Ultradünne Rückenlehne (25-32 mm) | X | X |
Niedrigste Position des Behandlungsstuhls | 343 mm | 349 mm |
Höchste Position des Behandlungsstuhls | 800 mm | 800 mm |
Fußstützenneigung zur Erzielung eines angenehmen Wiegeeffekts | 229 mm | 0 mm |
Gleitende Kopfstütze mit Doppelgelenk | Entriegelungshebel | Verriegelungsknopf |
Armlehne mit zwei Positionen | X | X |
Integrierte 300-Watt-Stromversorgung | X | X |
Steuerung des Behandlungsstuhls über das Bedienfeld des Arztelements oder den Fußschalter | X | X |
Freischwebende Montage (Säulenmontage oder Radius links/rechts) | X | X |
Zulässige Traglast | 227 kg | 181 kg |
Genähte Polsterung | X | X |
Geformte Polsterung | X | X |
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* Bitte beachten Sie, dass die genannte Gesetzesänderung nur in Deutschland gilt. Dies ist keine Steuerberatung. Bitte konsultieren Sie einen qualifizierten Experten, um Ihre möglichen Steuervorteile prüfen zu lassen.